Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet die Basis für elektronische Kommunikation und Datenübertragung sowie für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitssystem.

Diese eigens geschaffene „Datenautobahn des Gesundheitswesens“ soll die Akteure des Gesundheitssystems miteinander vernetzen und eine sichere und schnelle Kommunikation zwischen Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Psychotherapeuten, Apotheken, Krankenkassen und anderen Leistungserbringern ermöglichen. Auf freiwilliger Basis werden in gewissem Umfang auch Patienten und Versicherte in den digitalen Austausch einbezogen.

Damit bildet die Telematikinfrastruktur die grundlegende Komponente für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens.

Aktuelle Dienste und Anwendungen der TI:

Ziele der Telematikinfrastruktur

Über die Telematikinfrastruktur sollen Patientendaten aus unterschiedlichen Quellen zusammenfließen bzw. sektorenübergreifenden ausgetauscht werden. Medizinische Daten, die für die Versorgung von Patienten relevant sind, sollen auf diese Weise schnell, einfach und sicher zwischen den Beteiligten des Gesundheitswesens übermittelt werden, sodass die richtigen Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung stehen.

Wer ist an die TI angeschlossen?

Einige Berufsgruppen und Institutionen sind gesetzlich dazu verpflichtet, an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen. Dazu zählen:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Psychotherapeuten
  • Krankenhäuser
  • Apotheken

Für andere Personengruppen ist der Anschluss an die TI (derzeit noch) freiwillig, etwa für Hebammen, Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen.

Wie funktioniert die TI?

Bei der Telematikinfrastruktur handelt es sich um ein geschlossenes Netz: Zugang erhalten nur bestimmte Personengruppen und Institutionen, die beruflich dazu berechtigt sind. Darüber hinaus bestehen gewisse technische Voraussetzungen.

Ihre Berechtigung für den Zugriff auf die TI weisen die Leistungserbringer mit ihrem Praxisausweis (SMC-B) nach. Dabei handelt es sich um eine Chipkarte, die zur Anmeldung (Legitimation) der Praxis an der TI in einem stationären E-Health-Kartenterminal eingelesen wird. Auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der für elektronische Signaturen benötigt wird, wird in das E-Health-Kartenterminal eingesteckt. Über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten, die ebenfalls über das Kartenterminal eingelesen wird, können die Leistungserbringer auf die Anwendung der eGK zugreifen (z.B. Versichertenstammdatenmanagement).

Das E-Health-Kartenterminal ist, genau wie das Praxisverwaltungssystem (PVS), mit einem Konnektor verbunden. Diesen Konnektor erhalten nur solche Personen und Einrichtungen, die sich an die TI anschließen lassen müssen bzw. können. Das Gerät ähnelt einem DSL-Router, verfügt aber über ein höheres Sicherheitsniveau. Der Konnektor stellt den Zugang zur TI her, indem er ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) aufbaut. Über diese VPN-Verbindung ist eine verschlüsselte Kommunikation, abgeschirmt vom Internet, möglich.

Funktionsweise der TI

gematik

Mit dem Aufbau, Betrieb und der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur wurde die im Jahr 2005 gegründete gematik GmbH (früher „Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“) beauftragt.

Die gematik ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundesgesundheitsministeriums und der Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens. Gesellschafter der gematik sind aktuell:

  • Bundesministerium für Gesundheit (hält 51% der Gesellschafteranteile)
  • Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (hält 22,05% der Gesellschafteranteile)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Deutscher Apothekerverband (DAV)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)
  • Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)